Rundschreiben


Rundschreiben September 2019 DRUCKEN   PDF

Sehr geehrte Klientin!

Sehr geehrter Klient!

 

Wien, September 2019

 

 

Rundschreiben im September 2019

 

Seit unserem letzten Rundschreiben hat sich viel getan, ein Urlaubsvideo hat die von uns berichtete, geplante Steuerreform in weite Ferne rücken lassen. Nichtsdestotrotz wurden in den letzten Monaten einige für unseren Bereich wichtige Gesetze beschlossen:

 

Gesetzliche Änderungen

 

  • Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung bei Hilfseinsätzen im Katastrophenfall während der Arbeitszeit (die Freistellung muss vorher mit dem Arbeitgeber vereinbart sein, der Arbeitgeber erhält pro abwesenden Arbeitnehmer EUR 200,- pro Tag aus dem Katastrophenfonds);
  • Karenzzeiten in Zusammenhang mit der Geburt von Kindern müssen bei Gehaltsvorrückungen voll berücksichtigt werden;
  • Rechtsanspruch auf den „Papamonat“ für Geburten ab dem 1.9.2019;
  • Valorisierung des Pflegegeldes;
  • Festsetzung der Mindestpension auf EUR 1.200,- (bei zumindest 40 Arbeitsjahren);
  • Generelles Rauchverbot in der Gastronomie ab 1.11.2019.

 

Papamonat

 

Für Geburten ab dem 1.9.2019 wurde ein einseitiger Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf einen Papamonat beschlossen.

 

Der Papamonat kann ab Geburt bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter (im Regelfall acht Wochen nach der Geburt) in Anspruch genommen werden. Der Arbeitgeber muss darüber informiert werden (drei Monate vor Geburtstermin) und muss für diese Zeit kein Entgelt zahlen. Vom Dienstnehmer kann ein staatlicher Familienzeitbonus beantragt werden.

 

Nähere Informationen unter:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/359/Seite.3590009.html

 

 

Beschäftigung von Ärzten

 

Ärzte können nunmehr für andere Ärzte nicht mehr ausschließlich als selbständige Vertretungsärzte tätig werden, sondern sich von Berufskollegen auch anstellen lassen. Ein entsprechender Rahmenvertrag mit dem Krankenversicherungsträger wurde bereits abgeschlossen.

 

Grundsätzlich kann pro Arzt nur ein Arzt derselben Fachrichtung angestellt werden. Der angestellte Arzt muss überwiegend gleichzeitig mit dem Ordinationsinhaber tätig sein, ansonsten liegt ein selbständiger Vertretungsarzt vor.

 

 

Einzugsermächtigung beim Finanzamt

 

Seit 1. Juli 2019 ist es möglich, für Einkommensteuervorauszahlungen dem Finanzamt ein SEPA Lastschriftmandat zu erteilen. Dadurch bucht das Finanzamt automatisch die fälligen Einkommensteuervorauszahlungen vom angegebenen Konto ab. Dieses Formular kann auf der Seite des Finanzministeriums ausgefüllt werden. Andere Abgabenarten müssen weiterhin manuell angewiesen werden. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass eine solche Einzugsermächtigung auch der SVA erteilt werden kann.

 

Online Anmeldung Finanzamt unter:

https://www.formularservice.gv.at/site/fsrv/user/formular.aspx?pid=5fda59c226ca4d838f89a363069c7169&pn=B7d0039a41419446ab3cb6b21abd4105e

 

Online Anmeldung SVA unter:

https://www.svagw.at/formgen/?portal=svaportal&LO=4&contentid=10007.782789

 

 

Liebhaberei bei Vermietung einer Eigentumswohnung

 

Werden zu Beginn der Vermietungstätigkeit steuerliche Verluste erzielt, prüft das Finanzamt regelmäßig, ob eine Einkunftsquelle überhaupt vorliegt und die Verluste mit anderen Einkünften (zB als Angestellter) gegengerechnet werden können.

 

Mittels einer Prognoserechnung muss dem Finanzamt nachgewiesen werden, dass innerhalb von regelmäßig 20 Jahren ein steuerlicher Gesamtüberschuss erzielt werden kann. In dieser Planrechnung sind Wertsteigerungen nicht zu berücksichtigen.

 

Auch wenn mehrere Eigentumswohnungen in einem Haus vermietet werden, muss für jede einzelne Wohnung eine Prognoserechnung erstellt werden.

 

 

A1 Formular bei Dienstreisen

 

Dieses Formular muss grundsätzlich bei jedem beruflichen Auslandsaufenthalt mitgeführt werden und belegt die Sozialversicherungspflicht in Österreich. Derzeit kommt es im EU Ausland häufiger zu diesbezüglichen Kontrollen bei Messen, Hotels oder Seminaren und auch zu Verwaltungsstrafen.

 

Das A1 Formular kann bei der zuständigen Gebietskrankenkasse beantragt werden. Bei regelmäßigen Auslandsaufenthalten kann dieses auch für einen längeren Zeitraum ausgestellt werden.

 

 

Wichtige Fristen bis zum 30.9.2019

 

  • Anträge auf Herabsetzung der Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für das laufende Jahr 2019 können nur noch bis 30.9. gestellt werden.

 

  • Für Steuernachzahlungen bzw -gutschriften für das Jahr 2018 fallen ab 1.10.2019 Anspruchszinsen in Höhe von derzeit 1,38%pa an. Die Zinsen werden erst bei Überschreitung von EUR 50,00 festgesetzt. Um Anspruchszinsen zu vermeiden, kann eine freiwillige Steuervorauszahlung vorgenommen werden. Diese müssen mit dem Vermerk „E bzw. K, Zeitraum 1-12/2018“ überwiesen werden.

 

  • Unternehmer können im EU-Ausland gezahlte Umsatzsteuerbeträge mittels eines Rückerstattungsantrages bis 30.9.2019 zurückfordern. Dieser Antrag muss über FinanzOnline gestellt werden.

 

Aufgrund vieler Anregungen haben wir uns dazu entschlossen, unser Rundschreiben nur noch in elektronischer Form zu übermitteln.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Team der HSP

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