Rundschreiben


Rundschreiben Juli 2020 DRUCKEN   PDF

Wien, Juli 2020

 

 

Sehr geehrte Klientin!

Sehr geehrter Klient!

 

 

Der Gesetzgeber gönnt sich kein Sommerloch, die Flut der neuen Gesetze/Verordnungen reißt nicht ab. Anbei geben wir einen Überblick über die aktuelle Lage und wünschen noch einen schönen Sommer

 

Konjunkturstärkungsgesetz/aktuelle COVID Gesetze

 

Investitionsprämie

Zur Förderung von Investitionen wird eine befristete und gedeckelte Investitionsprämie eingeführt. Diese beträgt grundsätzlich 7% und verdoppelt sich bei Investitionen in Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit oder Life-Science.

 

Gefördert werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen eines Unternehmens an österreichischen Standorten, für die zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 diese Förderung beantragt werden kann. Erste Maßnahmen im Zusammenhang mit der Investition müssen zwischen 1. August 2020 und 28. Februar 2021 gesetzt werden.

 

Ausgenommen von der Förderung sind klimaschädliche Neuinvestitionen (fossile Energieträger), unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen und aktivierte Eigenleistungen. Die Abwicklung soll über das aws erfolgen (https://foerdermanager.aws.at/). Wir empfehlen daher eine rechtzeitige Registrierung. Das Fördervolumen beträgt bis zu einer Milliarde Euro, der Antrag sollte daher möglichst rasch eingereicht werden.

 

Senkung der Einkommensteuer

Rückwirkend mit 1.1.2020 wird der Eingangssteuersatz von 25% auf 20% herabgesetzt. Der Gesetzgeber sieht eine verpflichtende rückwirkende Aufrollung der Lohnverrechnungen seit Anfang des Jahres vor. Die maximale jährliche Steuerersparnis beträgt EUR 350,00. Bei Selbständigen wird diese Steuersenkung im Rahmen der Jahreserklärung berücksichtigt.

 

Kinderbonus/Arbeitslosenzuschuss

Im September soll ein Familienbonus in Höhe von EUR 360,00 pro Kind zusammen mit der Familienbeihilfe ausgezahlt werden. Weiters wird es im September einen Zuschuss von
EUR 450,00 für bestimmte Arbeitslose geben.

 

Verlustrücktrag

Verluste, die im Jahr 2020 erzielt werden, sollen mit Gewinnen aus den Jahren 2019 und 2018 gegengerechnet werden können. Bereits entrichtete Steuern werden dadurch teilweise rückvergütet. Dies gilt für Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften.

 

Degressive Abschreibung

Für Investitionen nach dem 30.6.2020 kann eine vorzeitige Abschreibung in Höhe von 30% der Anschaffungskosten geltend gemacht werden. Ausgeschlossen von der vorzeitigen Abschreibung sind unter anderem unkörperliche oder gebrauchte Wirtschaftsgüter, Gebäude, PKWs und mit fossiler Energie betriebene Energieerzeugungsanlagen.

 

Für nach dem 30.6.2020 angeschaffte Gebäude soll eine schnellere Abschreibung möglich sein. Im ersten Jahr wird die Abschreibung das dreifache und im zweiten Jahr das doppelte des gesetzlichen Abschreibungssatzes betragen.

 

Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstler/innen

Seit Juli 2020 besteht die Möglichkeit für alle Künstler bei der SVS einen Antrag auf einen Zuschuss zu beantragen. Dieser beträgt EUR 1.000,- pro Monat und wird für maximal 6 Monate gewährt. Voraussetzung dafür ist eine wirtschaftliche Notlage, das heißt dass die Lebenserhaltungs- und Betriebskosten nicht mehr gedeckt werden können oder die Weiterführung der künstlerischen Tätigkeit gefährdet ist (https://www.svs.at/kueinfo).

 

Den Link zur Antragstellung und die FAQs dazu finden Sie unter:

https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.859358&portal=svsportal

 

Geplante Verlängerung der Kurzarbeit

Der Gesetzgeber plant eine erneute Verlängerung der Kurzarbeit um weitere 6 Monate. Die Rahmenbedingungen sollen allerdings angepasst werden. Geplant ist eine minimale Arbeitszeit von 30% und ein Maximalausmaß von 80%. Die Bezüge für die Dienstnehmer sollen unverändert bleiben (80 – 90 % des Normalbezuges). Die Gesetzgebung bleibt abzuwarten.

 

 

Essensgutscheine/Bewirtung

Mit 1.7.2020 wurde der Höchstbetrag für steuerfreie Essensgutscheine von EUR 4,40 auf EUR 8,- für Mahlzeiten erhöht. Entgegen den bisherigen Richtlinien, können diese Gutscheine gesammelt eingelöst (zB auch am Wochenende mit Familie) und digital verwaltet werden (zB Chipkarte).

 

Die steuerfreien Essensgutscheine für Lebensmittel wurden von EUR 1,10 auf EUR 2,- pro Tag erhöht.

 

Bewirtungen von Geschäftsfreunden konnten bisher im Regelfall zu 50% steuerlich geltend gemacht werden. Befristet für den Zeitraum 1.7. – 31.12.2020 wurde die Abzugsfähigkeit auf 75% erhöht.

 

Befristete Senkung der Umsatzsteuer

Wie bereits in unserem Infomail Anfang Juli mitgeteilt, wurde die Umsatzsteuer auf bestimmte Lieferungen und Leistungen (Verabreichung von Speisen und Getränken, Kunst und Kultur, Publikationen,…) befristet von 1.7. – 31.12. 2020 auf 5% reduziert.

 

NPO Förderung

Zwischen 8.7.2020 und 31.12.2020 ist ein Antrag auf einen steuerfreien, nicht rückzahlbaren Zuschuss für Non-Profit-Organisationen möglich. Es werden bis zu 100% der zwischen 1.4.2020 und 30.9.2020 angefallenen Kosten ersetzt. Weiters wird ein Struktursicherungsbeitrag von 7% der Einnahmen aus 2019 ersetzt. Bis zu EUR 3.000 sind dafür keine weiteren Erfordernisse notwendig. Insgesamt ist der Zuschuss mit dem Einnahmenausfall 1-9/2020 gegenüber 1-9/2019 gedeckelt.

 

Weitere Informationen und die Antragstellung finden sie unter: https://npo-fonds.at/

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Team der HSP

 

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