Mit unseren vierteljährlichen Rundschreiben halten wir unsere Klienten in Sachen Steuern auf dem Laufenden.
| Rundschreiben Juli 2022 |   DRUCKEN    PDF | |||||||||||||||||
Sehr geehrte Klientin! Sehr geehrter Klient! 
 Anbei möchten wir Ihnen wieder einen aktuellen Überblick über wichtige steuerliche Themen geben: 
 Entlastungspaket in Zusammenhang mit Preissteigerungen 
 Folgende Maßnahmen wurden zur Abmilderung der hohen Preissteigerungen beschlossen: 
 
 
 Noch nicht umgesetzt ist die Abschaffung der kalten Progression. Diese soll ab dem Jahr 2023 durch eine automatische Inflationsanpassung der Steuerstufen abgeschafft werden. 
 
 Aufbewahrungsfristen bei Covid 19 Förderungen 
 Die verschiedenen Covid 19 Förderungen bringen unterschiedliche Aufbewahrungsfristen für die Unterlagen mit sich: 
 
 
 
 
 Ferialjob 
 Wenn Sie im Sommer einen Schüler oder Studenten beschäftigen möchten, sind diese im Regelfall wie normale Dienstnehmer anzumelden und es gelten alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Allerdings gibt es einige Sonderfälle: 
 Bei einem echten Ferialpraktikum, das im Rahmen eines Schul- oder Studienplans zu absolvieren ist, steht der Ausbildungscharakter im Vordergrund. Es liegt kein Dienstverhältnis vor. Es besteht auch kein Entgeltanspruch und keine Arbeitsverpflichtung. Echte Ferialpraktikanten sind regelmäßig als Schüler unfallversichert. 
 Auch bei Voluntären steht der Ausbildungscharakter im Vordergrund. Es besteht keine Arbeitsverpflichtung und kein Anspruch auf ein Mindestentgelt. Allerdings müssen Voluntäre bei der AUVA unfallversichert werden. 
 Taschengeldzahlungen führen nach Ansicht der ÖGK sowohl bei echten Ferialpraktikanten als auch bei Voluntären zur Beitragspflicht. 
 Für Familienbeihilfebezieher ist zu beachten, dass diese nur bis zu einem jährlichen Einkommen von EUR 15.000 zur Gänze zusteht. 
 Verluste aus Kryptowährungen 
 Seit dem 1. März 2022 werden Gewinne aus Kryptowährungen analog zu Wertpapiergewinnen besteuert (27,5% KEST). Diese Regelung ist für alle Kryptoassets anzuwenden, die nach dem 
 Diese Verlustverrechnung ist nur innerhalb eines Kalenderjahres möglich. Es kann daher sinnvoll sein, eine Gewinnposition zu realisieren, wenn Verlustpositionen realisiert wurden. 
 Spenden in Zusammenhang mit der Ukraine 
 Nachfolgend möchten wir einen kurzen Überblick über die steuerliche Absetzbarkeit von Ukraine Hilfsmaßnahmen geben: 
 Wenn die Spende nicht an eine begünstigte Organisation erfolgt (https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/_start.asp), ist eine Spende nur absetzbar, wenn damit eine Werbewirksamkeit verbunden ist. Wobei an die Werbewirksamkeit grundsätzlich keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden. 
 Werbewirksamkeit liegt laut BMF vor: 
 
 Bei Sachspenden ist darauf zu achten, dass die Verbringung in die Ukraine nachgewiesen wird. 
 Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. 
 
 Ihr HSP-Team  | ||||||||||||||||||
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