Rundschreiben


Rundschreiben Frühjahr 2025 DRUCKEN   PDF

Wien, 27. Mai 2025

Sehr geehrte Klientin!

Sehr geehrter Klient!

 

Fristen für die Steuererklärung 2024

 

Das Finanzamt sieht auch heuer kurze und strenge Abgabefristen vor. Werden diese nicht eingehalten, ist seitens des Finanzamts mit Strafen zu rechnen. Damit wir für Sie die Steuererklärungen fristgerecht erstellen und einreichen können, benötigen wir Ihre Unterlagen für das Jahr 2024 vollständig im Laufe des Sommers 2025. Diese strengen Fristen gelten dann auch für die folgenden Jahre.

 

Anspruchszinsen, Umsatzsteuerzinsen und Vorauszahlungen

 

Ergeben sich Nachzahlungen aufgrund der Steuerbescheide 2024, werden diese ab dem 1.10.2025 seitens des Finanzamts verzinst. Sofern wir nicht die laufende Buchhaltung für Sie erledigen, ersuchen wir Sie, uns Ihre Unterlagen zeitnah zukommen zu lassen, damit wir eine Vorberechnung zur Vermeidung der Verzinsung durchführen können. Falls Sie mit einer entsprechenden Nachzahlung rechnen, empfehlen wir noch vor 30.9.2025 eine zusätzliche freiwillige Einkommensteuervorauszahlung 2024 zu tätigen. Achtung:  Der Betrag muss als „E 1-12 2024“ gekennzeichnet werden (entsprechend Ihrem Onlinebanking).

 

Um der Verzinsung vorzubeugen, empfehlen wir, für die Zukunft die laufenden Vorauszahlungen 2025 bereits jetzt an das wahrscheinliche Ergebnis 2025 anzupassen.

 

Meldefristen für die Buchhaltung

 

Abweichend zur Meldefrist für die österreichische Umsatzsteuervoranmeldung (15. des zweitfolgenden Monats), haben diverse unionsrechtliche Meldungen bis zum Ende des Folgemonats zu erfolgen. Damit wir die Meldungen fristgerecht durchführen können, ersuchen wir um Übermittlung der Unterlagen bis spätestens 15. des Folgemonats.

 

Bildungskarenz ausgelaufen

 

Die Bildungskarenz ist mit 31.3.2025 ausgelaufen. Für bereits laufende Vereinbarungen gelten Übergangsregelungen. An einer Nachfolgeregelung wird derzeit gearbeitet.

 

Elektroautos

 

Für ausschließlich elektrisch betriebene PKW war bisher keine motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Diese Ausnahme ist mit 1.4.2025 weggefallen. Auch bei Hybridfahrzeugen soll eine Erhöhung erfolgen.

 

Diäten

 

Ab 2025 werden die Tagesgelder in Österreich von EUR 26,40 auf EUR 30,00 bzw die Nächtigungsgelder von EUR 15,00 auf EUR 17,00 erhöht.

 

Forschungsprämie

 

Für Aufwendungen bezüglich der Forschung und experimentellen Entwicklung kann eine Forschungsprämie von 14 % beantragt werden. Die Forschung muss in einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte erfolgen. Ab 1.1.2024 beträgt der fiktive Unternehmerlohn EUR 50,00 pro Stunde für maximal 1.720 Stunden.

 

Bitte beachten Sie, dass bei einer Auftragsforschung vereinbart werden muss, ob der Auftraggeber oder der Auftragnehmer die Forschungsprämie beantragt, da diese nur einmal zusteht.

 

Immobilienertragsteuer bei Eigentumswohnungen

 

Bei Eigentumswohnungen wird bei der Hausverwaltung laufend ein Rücklagenfonds für zukünftige Investitionen angespart. Bei einer Übertragung der Eigentumswohnung wird der Rücklagenfonds automatisch an den neuen Eigentümer mitübertragen.

 

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung fällt regelmäßig Immobilienertragsteuer an, die sich vom Verkaufspreis ableitet. Wir empfehlen, die anteilige Übertragung des Rücklagenfonds im Kaufvertrag anzuführen, da dadurch die Bemessungsgrundlage für die Immobilienertragsteuer verringert wird.

 

Auf Käuferseite verringern sich dadurch die Anschaffungskosten, die maßgeblich für steuermindernde Abschreibungen sind.

 

Bankkonten und Depots im Ausland

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass der grenzüberschreitende Informationsaustausch zwischen den Finanzämtern deutlich zugenommen hat. Sollte man über ein Bankkonto oder ein Depot im Ausland verfügen, muss dieses auch bereits bei sehr geringen Kapitalerträgen in der österreichischen Steuererklärung angeführt werden, um zeitaufwendige Rückfragen vom Finanzamt zu vermeiden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Team der HSP

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