Mit unseren vierteljährlichen Rundschreiben halten wir unsere Klienten in Sachen Steuern auf dem Laufenden.
Rundschreiben Juni 2011 | ![]() ![]() | |||
Vor der Ferienzeit informieren wir noch über Neuigkeiten im Steuer- und Wirtschaftsrecht.
5. Weil die Urlaubszeit beginnt: Was darf man aus Drittländern steuerfrei mitbringen? 6. Immer wieder werden wir gefragt „Wie viel darf man steuerfrei verdienen?“ 7. Wenn es zu Umsatzsteuer-Nachzahlungen bei einer Jahreserklärung kam, hat die Behörde (bei umgehender Bezahlung) eine strafbefreiende Selbstanzeige unterstellt. Nunmehr soll dies laut einer Entscheidung des unabhängigen Finanzsenats nicht mehr so sein. Allerdings will sich das Ministerium an die bisherige Verwaltungspraxis halten. Rechtsanspruch darauf besteht aber eben nicht.
Jedenfalls besteht hier Rechtsunsicherheit und es empfiehlt sich, der richtigen und vollständigen Zahlung der Umsatzsteuer mehr Aufmerksamkeit zu widmen. 8. Eine Änderung gibt es bei den Bauleistungen. Wenn Bauunternehmer „Subunternehmer“ beschäftigen, dürfen die Zahlungen ohne Abzug erfolgen, wenn die Subunternehmer in der sogenannten HFU-Liste enthalten sind. Ansonst musste ein Abzug von 20 % erfolgen und an die Wiener Gebietskrankenkasse bezahlt werden, um eine Haftung für Sozialversicherungsbeiträge zu vermeiden. Dieser Abzug wird ab 1. Juli 2011 auf 25 % erhöht, weil die Haftung auf die Lohnabgaben ausgedehnt wurde.
9. Grundsätzlich können ausländische Umsatzsteuer-Vorsteuerbeträge in Österreich nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Innerhalb der EU können solche ausländische Vorsteuern (über Finanz-Online) rückgefordert werden. Letzte Frist dafür ist (für das Jahr 2010) der 30.9.2011. Kleinbeträge werden nicht erstattet, der Erstattungsbetrag muß mindestens 50,-- € (pro EU-Land) betragen. Wir wünschen einen schönen Urlaub! |
© Halbwachs Schmitt & Partner
Steuerberatung GmbH
T +43 (0)1 402 16 47
F +43 (0)1 402 15 82
office@hsp-steuerberatung.at