Rundschreiben


Rundschreiben September 2011 DRUCKEN   PDF
Sehr geehrte, liebe Klientin!
Sehr geehrter, lieber Klient!
 
Wien, September 2011
 
Berichtenswertes zum Herbstbeginn:
  • Die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten war bisher eingeschränkt.
    Bis vor kurzem durften nur die eigentlichen Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Nunmehr dürfen auch die Essenskosten, Kurse und Materialbeitrag berücksichtigt werden. (Schulgeld ist in keinem Fall absetzbar!)
     
  • Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluß bis spätestens 9 Monate nach dem Bilanzstichtag im Firmenbuch veröffentlichen.
    Geschieht dies nicht, werden je 700,-- € für die Gesellschaft und jeden Geschäftsführer vorgeschrieben (ohne Androhung!). Nach je weiteren zwei Monaten werden die Strafen neuerlich vorgeschrieben.
      
  • Geldstrafen beruhen auf einem persönlichen Fehlverhalten und sind daher grundsätzlich nicht abzugsfähig. Insbesondere nicht abzugsfähig sind daher diese Firmenbuchstrafen und der neue Verkürzungszuschlag. Parkstrafen konnten bisher meistens abgesetzt werden, nunmehr ist die Geltendmachung zweifelhaft.
     
  • Die Finanzverwaltung verrechnet Zinsen und zwar:
    Stundungszinsen: 5,38 %
    Aussetzungs- und Anspruchszinsen: 2,88 %
    Ab 1.1.2012 werden auch gewonnene Berufungen verzinst.
      
  • Der Kirchenbeitrag ist ja "Sonderausgabe", allerdings ist die Absetzbarkeit limitiert. Ab 1.1.2012 wird dieses Limit auf 400,-- € erhöht.
      
  • Personenkraftwagen und Krafträder sind umsatzsteuerrechtlich diskriminiert. Für diese Kosten ist kein Vorsteuerabzug möglich.
    Bei Fahrrädern ist Vorsteuerabzug möglich.
    Zweifelhaft war bisher der Vorsteuerabzug bei Elektrofahrrädern und bei Segways. Das Ministerium ist - klarerweise - der Meinung, daß kein Vorsteuerabzug zusteht.
      
  • Achtung! Nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer (zB KleinunternehmerInnen oder ÄrztInnen) können ohne weiteres auch eine UID-Nummer haben. 
    Allerdings ist zu beachten, daß diese UID-Nummer nicht für Einkäufe in der EU verwendet werden soll. Dies war "verführerisch", weil man dann ohne ausländische Umsatzsteuer einkaufte. Nunmehr gilt diese Vorgangsweise als "Verzicht auf die Erwerbsschwelle" und führt zur Umsatzsteuer in Österreich.
      
  • Immer wieder werden wir gefragt, ob wir glauben, daß die Vermögensteuer wieder eingeführt wird. 
    Dazu ist zu sagen:
    In der EU hat (derzeit) nur Frankreich eine Vermögensteuer. Überall sonst wurde sie abgeschafft.
    Durch die "Endbesteuerung" von Kapitaleinkünften (Zinsen von Spareinlagen, Wertpapieren) wurde verfassungsrechtlich festgesetzt, daß die Vermögensteuer mit der Kapitalertragsteuer (25 %) abgegolten ist. Eine Neueinführung müsste daher in einem Verfassungsgesetz erfolgen. 
    Für eine "Vermögensteuer" bleiben daher in der Realität nur Betriebsvermögen und Grundvermögen über.
    Überdies brächte eine Besteuerung des Grundvermögens nur dann nennenswerte Beträge, wenn die Einheitswerte neufestgesetzt  würden.
      
  • Ebenso werden wir gefragt, ob wir glauben, daß die Erbschafts- und Schenkungssteuer wieder eingeführt wird.
    Dazu gilt das oben Gesagte.
    Weiters muß man daran erinnern, daß diese Steuer seinerzeit wegen grober Ungleichbehandlung einzelner Vermögensteile vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde. 
      
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