Rundschreiben


Rundschreiben Dezember 2011 DRUCKEN   PDF
Sehr geehrte, liebe Klientin!
Sehr geehrter, lieber Klient!
 
Wien, Dezember 2011
 
„Jahresend-Rundschreiben“
 
  • Zum Jahresende müssen Sie – als selbständig Erwerbstätiger – prüfen, ob Sie nicht noch Investitionen tätigen sollen, um den Gewinnfreibetrag voll auszunützen. Für Gewinnteile bis 30.000,-- € besteht kein Investitionserfordernis. Darüber hinaus sollten Sie 13 % des Gewinnes „investiert“ haben, entweder in körperliche Wirtschaftsgüter oder in bestimmte Wertpapiere. Für Beratung in dieser Frage stehen wir gerne zur Verfügung. (Gilt nicht für die „Basispauschalierten“)
     
  • Im Einkommensteuerrecht gibt es ja diverse Freibeträge und Freigrenzen. Wenn sich diese auf den Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit beziehen, sind – natürlich – die Betriebsausgaben abzuziehen. Wenn Sie sonst keine Betriebsausgaben haben (oder nur zu geringe) steht Ihnen das Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 12 % der Einnahmen zu (manchmal nur 6 % !). Weiters steht Ihnen der Gewinnfreibetrag in Höhe von 13 % des vorläufigen Gewinns zu.
      
    Der Freibetrag für Nebeneinkünfte in Höhe von 730,-- p.a. ist daher in Wahrheit höher.
    Zum Beispiel :
     
    Einnahme (Umsatz)
    950,00
    minus 12 % pauschale Betriebsausgaben
    -114,00
    vorläufiger Gewinn
    836,00
    minus 13 % Gewinnfreibetrag
    -108,68
    Betrag der Nebeneinkünfte
    727,32
     
  • Dieser Effekt würde sich zum Beispiel auch bei der Versicherungsgrenze im GSVG auswirken. Die kleine Versicherungsgrenze von 4.488,24 € erhöht sich auf diese Weise auf 5.866,-- €.
     
  • Zur Erinnerung :
    Ab einem Vorjahresumsatz von 30.000,-- € müssen quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen (elektronisch!) abgegeben werden.
    Falls Ihr Umsatz in 2011 also höher sein sollte, bereiten Sie sich auf diese Zusatzarbeit vor! Wenn Sie Hilfe brauchen, stehen wir gerne zur Verfügung.
     
  • Die Bankauszüge für jenes Bankkonto, auf dem Ihre betrieblichen Einnahmen eingehen, müssen Sie dem Finanzamt komplett zeigen können. Es ist daher wichtig, daß Sie Bankauszüge aufbewahren. Wenn Sie hier nicht sicher sind, rufen Sie bitte am 2. Jänner im Onlinebanking die Bewegungen des ganzen Jahres ab. Der Einfachheit halber könnten Sie uns diesen Ausdruck als PDF mailen.
 
Freundliche Grüße, Frohe Weihnachten und einen Guten Rutsch !
 

 

 
 
Wichtiges zum Jahresende 2011
 
 
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter bis EURO 400,-- Anschaffungskosten sind sofort abzugsfähig.
     
  • Die Belegsammlung für 2004 darf am 1.1.2012 vernichtet werden.
    (Ausnahme: Unterlagen für Grundstücke - 12 Jahre ! - und Unterlagen für laufende Verfahren. In Sonderfällen sind bei Grundstücken die Unterlagen 22 Jahre aufzubewahren)
     
  • Die Frist für die Arbeitnehmer-Veranlagung (vulgo: Jahresausgleich) für 2006 endet am 31.12.2011.
     
  • Sachgeschenke an die Dienstnehmer (z.B. anlässlich einer Weihnachtsfeier) sind bis EUR 186,-- steuerfrei und SV-frei. Die Kosten für Betriebsfeiern und Betriebsausflüge sind bis EUR 365,-- pro Jahr und Dienstnehmer steuerfrei und SV-frei.
    "Ansparen" für eine tollere Reise ist erlaubt.
     
  • Bilanzierungspflichtige müssen zum Bilanzstichtag Vorräte und halbfertige Arbeiten "inventieren". Bitte laden Sie das "Merkblatt Inventur" von unserer Homepage herunter oder fordern Sie es bei uns an.
     
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechner können durch Gestaltung der Ausgaben und Einnahmen den Gewinn beeinflussen (z.B. Akontierung der Sozialversicherungsbeiträge)
      
  • Für das Jahr 2008 kann noch bis 31.12.2011 ein Antrag auf Rückerstattung von zuviel bezahlten (über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus) Sozialversicherungsbeiträgen gestellt werden.
      
  • Die SV-Werte für 2012 sind bereits bekannt:
    Geringfügigkeitsgrenze 376,26 € p.m.
    Höchstbeitragsgrundlage 4.230,-- € p.m. (14x)
      
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechner, die im Jahr 2008 Verluste erlitten haben und   diese noch nicht verbraucht haben, sollten bedenken, daß dieser Verlustvortrag im Jahr 2011 letztmalig verbraucht werden kann.
      
  • Wer in der „Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes“ bleiben will, muß die Umsatzgrenzen beachten:
    Wenn die Umsätze dem 20 % Umsatzsteuersatz unterlägen, beträgt die Grenze 36.000,-- € Umsatz pro Jahr.
    Einmal in fünf Jahren darf diese Grenze um nicht mehr als 15 % überschritten werden.
    Es kann also lohnend sein, Umsätze erst im nächsten Jahr zufließen zu lassen.         
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