Mit unseren vierteljährlichen Rundschreiben halten wir unsere Klienten in Sachen Steuern auf dem Laufenden.
Rundschreiben Juni 2012 | ![]() ![]() | |||
Rundschreiben Juni 2012
Anmerkungen gibt es noch zur neuen Immobilienbesteuerung:
Kassenrichtlinie
Das Finanzministerium hat die sogenannte „Kassenrichtlinie“ erlassen. Darin werden die Vorschriften über die ordnungsgemäße Kassenführung bekanntgegeben. Neu und besonders wichtig sind die Vorschriften über die Registrierkassen.
Wenn Sie eine solche einsetzen, bitte ich Sie um Kontaktaufnahme.
Im Erlaß werden drei verschiedene Typen von Registrierkassen dargestellt.
Für die Praxis halten wir folgendes für wichtig:
Die Nichtbefolgung der Kassenrichtlinie bewirkt, daß die Buchführung „nicht ordnungsgemäß“ ist. Dieses Manko wiederum bewirkt, daß sich die „Beweislast“ umkehrt.
In anderen Worten: Dann müssen Sie beweisen, daß Ihre Buchführung materiell richtig ist.
Ansonst ist die Finanzbehörde zur Schätzung berechtigt.
Bei dieser Gelegenheit sei daran erinnert, daß die Verwendung von Registrierkassen selbstverständlich nicht „Vorschrift“ ist.
Jede Aufzeichnung (auch wenn sie „nur“ händisch ist) kann ordnungsgemäß sein.
Ab einem Jahresumsatz von 150.000,-- € ist es erforderlich, daß der einzelne Geschäftsfall ersichtlich ist.
Kauft ein Kunde daher verschiedene Produkte, muß die Zusammengehörigkeit dieses Geschäftsfalls ersichtlich sein. Steuerabkommen mit der Schweiz
Dieses Abkommen wurde medial breit diskutiert.
Was sind die Eckpunkte?
Welche Tipps haben wir dazu?
„U-Bahnsteuer“ oder Wiener Dienstgeberabgabe
Seit Jahrzehnten betrug diese Steuer unverändert 0,72 € pro Dienstnehmer und Woche. Die Steuer wird ab 1. Juni auf 2,-- € erhöht.
Wenn die Lohnverrechnung von uns gemacht wird, erledigen wir das natürlich.
Ferialjobs
Die Einkommensgrenze für den Bezug der Familienbeihilfe ist 10.000,-- pro Jahr.
Vielfach wird es auch zur „Negativsteuer“ kommen, die bis zu 110,-- € beträgt, aber in einer Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden muß.
Freundliche Grüße
|
© Halbwachs Schmitt & Partner
Steuerberatung GmbH
T +43 (0)1 402 16 47
F +43 (0)1 402 15 82
office@hsp-steuerberatung.at