Rundschreiben


Rundschreiben zum Jahresende 2013 DRUCKEN   PDF

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Sehr geehrter Klient!

 

 

Wien, Dezember 2013

Rundschreiben zum Jahresende 2013

 

Nachfolgend finden Sie pünktlich zum Jahresende unser aktuelles Rundschreiben, sowie die wichtigsten Punkte, die vor dem Jahreswechsel erledigt werden sollten. Für alle Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung und wünschen schon jetzt ein frohes Weihnachtsfest!

 

  • Pflichten und Risiken für GmbH Gesellschafter
    Nicht nur der Geschäftsführer trägt ein gewisses Haftungsrisiko, wie im letzten Rundschreiben beschrieben, sondern auch den Gesellschafter kann unter besonderen Umständen eine Haftung treffen:
    • Solidarische Haftung für das noch nicht eingezahlte Stammkapital (gilt auch für frühere Gesellschafter)
    • Vorschuss für ein eventuelles Konkursverfahren (in der Regel 4.000,- €)
    • NEU: Wenn im Insolvenzfall bei einer führungslosen Gesellschaft (Geschäftsführer ist zurückgetreten oder verstorben) ein Mehrheitsgesellschafter nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellt, haftet er für den verursachten Schaden. Diese Regelung ist vor allem für Mehrheitsgesellschafter gefährlich, die nicht in den laufenden Betrieb eingebunden sind.
  • Wir rufen erneut in Erinnerung, dass für Unternehmer die im Vorjahr einen Umsatz über 30.000,- € erzielt haben, neben der Zahlung auch eine Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung (UVA, Formular U30) besteht.
    Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift vermehrt Betriebsprüfungen ausgelöst werden.
  • Auswärtiges Studium von Kindern: Wenn die Studienplätze am Wohnort überfüllt sind, ist ein auswärtiges Studium anzuerkennen. Anerkannt werden jedenfalls nur 110,- € pro Monat.

 

Wichtiges zum Jahresende 2013    

 

  • Die Belegsammlung für 2006 darf am 1.1.2014 vernichtet werden.
    Davon bestehen zwei Ausnahmen:
    • Wir raten, alle Unterlagen in Zusammenhang mit Liegenschaften (Anschaffungen und Investitionen) bis zur Veräußerung aufzubewahren. Die gesetzliche Frist dafür beträgt 22 Jahre.
    • Unterlagen für laufende Verfahren sind jedenfalls auf Verfahrensdauer aufzubewahren.

 

  • Die Frist für die Arbeitnehmer-Veranlagung (vulgo: Jahresausgleich) für 2008 endet am 31.12.2013.

 

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 400,- € Anschaffungskosten sind sofort abzugsfähig.

 

  • Sachgeschenke an Dienstnehmer (z.B. anlässlich einer Weihnachtsfeier) sind bis 186,- € steuerfrei und SV-frei. Die Kosten für Betriebsfeiern und Betriebsausflüge sind bis 365,- € pro Jahr und Dienstnehmer steuer- und SV-frei. Diese Regelungen gelten auch für Teilzeitbeschäftigte.

 

  • Bilanzierungspflichtige müssen zum Bilanzstichtag Vorräte und halbfertige Arbeiten „inventieren“. Bitte laden Sie das „Merkblatt Inventur“ von unserer Homepage herunter oder fordern Sie es bei uns an.

 

  • Einnahmen-Ausgaben-Rechner können durch Gestaltung der Ausgaben und Einnahmen den Gewinn beeinflussen (z.B. Akontierung der Sozialversicherungsbeiträge für das laufende Jahr und noch nicht nachbemessene Altjahre)

 

  • Für das Jahr 2010 kann noch bis 31.12.2013 ein Antrag auf Rückerstattung von zuviel bezahlten (über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus) Sozialversicherungsbeiträgen gestellt werden.

 

  • Die SV-Werte für 2014 betragen voraussichtlich:
    Geringfügigkeitsgrenze 395,31 € p.m.
    Höchstbeitragsgrundlage 4.530,- € p.m. (14x)

 

  • Bitte beachten Sie auch die Zuverdienstgrenzen für die SVA-Pflichtversicherung. Die kleine Grenze beträgt für 2013 4.641,60 €, die große Grenze unverändert 6.453,35 € Gewinn pro Jahr.

 

  • Inanspruchnahme Kleinstunternehmerregelung bei der SVA: Sollte die Ausnahme gewünscht werden muss bis 31.12.2013 ein entsprechender Antrag gestellt werden (siehe unser letztes Rundschreiben).

 

  • Einnahmen-Ausgaben-Rechner, die im Jahr 2010 Verluste erlitten haben und diese noch nicht verbraucht haben, sollten bedenken, dass dieser Verlustvortrag im Jahr 2013 letztmalig verbraucht werden kann.

 

  • Wer in der „Kleinunternehmerregelung“ des Umsatzsteuergesetzes bleiben will, muss die Umsatzgrenzen beachten:
    Wenn die Umsätze dem 20 %igen Umsatzsteuersatz unterlägen, beträgt die Grenze 36.000,- € Umsatz pro Jahr.
    Einmal in fünf Jahren darf diese Grenze um nicht mehr als 15 % überschritten werden.
    Es kann also lohnend sein, Umsätze erst im nächsten Jahr zufließen zu lassen.

 

  • Wenn Sie in der Vergangenheit auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und Umsatzsteuer in Rechnung gestellt haben, besteht nach Ablauf von 5 Jahren die Möglichkeit, den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung zu widerrufen. Dieser Widerruf muss für das Jahr 2014 bis 31. Jänner 2014 erfolgen.

 

  • Beträgt Ihr Umsatz im Jahr 2013 über 100.000,- € ist zu beachten, dass für das Jahr 2014 monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben werden müssen. Sollte Ihr Umsatz unter 100.000,- € liegen, kann die Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise oder monatlich eingereicht werden.

 

  • Gewinnfreibetrag gemäß § 10 EStG
    Dieser ist anwendbar für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften (selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb und Land-und Forstwirtschaft). Er beträgt 13 % des vorläufigen Gewinns, höchstens aber 100.000,- € pro Jahr. Um den Gewinnfreibetrag zu erlangen, müssen Investitionen getätigt werden. Für die ersten 30.000,- € des Gewinns besteht kein „Investitionserfordernis“.
    Daher zum Beispiel:
    Vorläufiger Gewinn                                                                                       75.000,-
    Davon beträgt der mögliche Freibetrag                                                          9.750,-
    Investitionserfordernis besteht nur für
    (75.000,- minus 30.000,- davon 13 %)                                                           5.850,-

    Diese Investitionen können „körperliche“ Wirtschaftsgüter (außer PKWs) oder bestimmte Wertpapiere sein. Es besteht eine Behaltefrist von 4 Jahren (nach Kalendertagen gerechnet).
    Bei einer Betriebsausgabenpauschalierung (6% oder 12 % gemäß § 17 EStG) ist nur der Abzug des Grundfreibetrages in Höhe von 3.900,- € zulässig (= 13 % von 30.000,-).
    Ab Gewinnen von 175.000,- € p.a. wird der Freibetrag reduziert, bei Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

 

  • Sonderausgaben sollten noch rechtzeitig getätigt werden :
    Der Kirchenbeitrag ist bis 400,- € abzugsfähig.
    Spenden für mildtätige Zwecke, Naturschutz, Tierheime (nicht aber Tierschutz!) und freiwillige Feuerwehr sind bis zu 10 % des laufenden Einkommens abzugsfähig.
    Weiterhin sind Spenden für Forschung und Lehre abzugsfähig.
    Die spendenbegünstigten Organisationen sind auf der Homepage des Finanzministeriums abrufbar (www.bmf.gv.at).

 

  • Wenn Sie im laufenden Jahr bereits Verluste aus Kapitalvermögen erzielt haben, kann es für Sie vorteilhaft sein, zum Jahresende Gewinne aus Kapitalvermögen zu realisieren und gegenzurechnen. Auch durch die Realisierung von Verlusten können unterjährige Gewinne verrechnet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

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