Rundschreiben


Sonderrundschreiben zur Steuerreform DRUCKEN   PDF

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Wien, April 2015

Sonderrundschreiben zur Steuerreform

 

Anlässlich der geplanten Steuerreform geben wir einen groben Überblick über die beabsichtigten Änderungen und erläutern, welche Vorkehrungen vielleicht noch vor dem geplanten Inkrafttreten getroffen werden könnten. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass derzeit noch kein Gesetzesentwurf vorliegt und sich daher noch erhebliche Änderungen ergeben können. Die konkrete Beschlussfassung im Nationalrat ist mit Mitte Juli 2015 geplant. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten:

 

Belegerteilungspflicht

In Zukunft muss für jeden Geschäftsfall ein Beleg (mitsamt einer Kopie für eigene Zwecke) ausgegeben werden.

 

Registrierkassenpflicht

Es ist geplant, eine Registrierkassenpflicht für alle Unternehmer einzuführen, die überwiegend Barumsätze und einen Umsatz von über EUR 15.000,- pro Jahr erzielen. Es bleibt abzuwarten, wie die Formulierung „überwiegend“ zu interpretieren ist. Diese Regelung kann daher nicht nur für Gastronomiebetriebe, sondern auch für Privatärzte, Psychotherapeuten, Trainer und vergleichbare Berufe mit überwiegenden Barumsätzen von Bedeutung sein. Unternehmer, die ihre Umsätze nicht in geschlossenen Räumen erzielen, benötigen bis zu einem Umsatz von EUR 30.000,- keine Registrierkasse („Kalte-Hände-Regelung“).

 

Aufweichung des Bankgeheimnisses

In Zukunft soll es im Rahmen einer Betriebsprüfung möglich sein, dass die Finanz auch in private Konten Einsicht nehmen kann. Da dieses Gesetz wahrscheinlich mit 1.3.2015 rückwirkend in Kraft tritt, empfiehlt es sich daher ab sofort, die  privaten Kontoauszüge aufzubewahren.

 

Überdies sollen die Banken verpflichtet werden, hohe Barabhebungen oder Auslandsüberweisungen zu melden. Es ist zu erwarten, dass derartige Meldungen zu Nachforschungen der Finanzverwaltung führen. Nach wie vor ist es möglich, finanzstrafrechtliche Konsequenzen durch die Erstattung einer fristgerechten Selbstanzeige zu vermeiden.

 

Barzahlungsverbot in der Baubranche

Bauleistungen an andere Unternehmen sollen in Zukunft nicht mehr in bar abgerechnet werden können.

 

Sachbezüge bei Firmenautos

Derzeit beträgt der Sachbezug bei Firmenautos 1,5% der Anschaffungskosten. Es ist geplant, diesen Prozentsatz für Autos, die einen CO2-Ausstoß von mehr als 120g/km aufweisen, auf 2% zu erhöhen. Im Gegenzug soll für Elektroautos gar kein Sachbezug mehr angesetzt werden.

 

Gebäudeabschreibungen/-instandsetzungen

Die Absetzungsdauer von Instandsetzungen soll von 10 auf 15 Jahre verlängert werden. Wenn zu Wohnzwecken vermietet wird, besteht ein einheitlicher Abschreibungssatz von 1,5% des Gebäudewerts. Es kann grundsätzlich nur der Gebäudewert und nicht der Grundwert abgeschrieben werden. Bisher wurde von der Finanz eine vereinfachte Aufteilung vorgegeben, wonach 20% des Gesamtwertes pauschal als Grundwert ausgeschieden werden konnte. Dieser pauschale Wert soll auf 40% erhöht werden. Eine gutachterliche Aufteilung soll weiterhin möglich sein.

 

Im betrieblichen Bereich sollen in Zukunft einheitlich 2,5% als Abschreibung für Abnutzung abgesetzt werden dürfen.

 

Umsatzsteuererhöhung

Der Umsatzsteuersatz soll unter anderem für Beherbergungen, kulturelle Dienstleistungen, Museen, Filmvorführungen und Blumen auf 13% erhöht werden.

 

Grunderwerbsteuer

Wenn innerhalb der Familie ein Grundstück vererbt oder geschenkt wird, wird derzeit die Grunderwerbsteuer mit 2% vom dreifachen Einheitswert berechnet. Es ist geplant, dass nicht mehr auf den Einheitswert, sondern auf den – im Regelfall viel höheren - Verkehrswert abgestellt wird. In Zukunft soll die Berechnung stufenweise erfolgen, nämlich bis EUR 250.000,- mit 0,5%, von EUR 250.000,- bis 400.000,- mit 2% und darüber hinaus mit 3,5% vom Verkehrswert. Nach derzeitigem Wissensstand soll diese Bestimmung nicht, wie die meisten anderen Regelungen der Steuerreform, mit 1.1.2016 in Kraft treten sondern zu einem früheren Zeitpunkt. Wir empfehlen daher sich zeitnah über die Übergabe von Grundstücken Gedanken zu machen.

 

Immobilienertragsteuer

Die erst im Jahr 2012 eingeführte Immobilienertragsteuer beträgt derzeit 25% und soll auf 30% erhöht werden.

 

Erhöhung der Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer soll von derzeit einheitlich 25% auf 27,5% bei bestimmten Kapitalerträgen erhöht werden. Der neue Steuersatz soll auf Dividenden, Anleihezinsen, Gewinnausschüttungen bei GmbHs sowie  bei Verkäufen von Aktien und GmbH Anteilen gelten.

 

Wird ein Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH betrieben, betrug die Grenzsteuerbelastung für ausgeschüttete Gewinne 43,75%. Durch den neuen KESt-Satz erhöht sich diese auf 45,63%. Die Attraktivität dieser Rechtsform würde durch diese Regelung sinken.

 

Erhöhung der Forschungsprämie

Die Forschungsprämie soll von derzeit 10% auf 12% erhöht werden.

 

Sonderausgaben und Kinderfreibetrag

Prämien für gewisse Lebensversicherungen, Zusatzkrankenversicherungen und Zusatzunfallversicherungen sowie Ausgaben für Wohnraumschaffung und -sanierung sollen bei alten Verträgen nur noch 5 Jahre steuerlich absetzbar sein. Bei Neuabschluss eines derartigen Vertrages soll keine steuerliche Absetzbarkeit mehr möglich sein.

 

Der Kinderfreibetrag wird von EUR 220,- auf EUR 440,- verdoppelt.

 

Steuersatz/Steuertarif

Die Tarifstufen für die Einkommensteuer sollen wie folgt angepasst werden

 

Einkommen von

bis

Steuersatz

0 €

11.000 €

0%

11.000 €

18.000 €

25%

18.000 €

31.000

35%

31.000 €

60.000

42%

60.000 €

90.000

48%

90.000 €

1 Mi. €

50%

1 Mio. €

 

55% (befristet)

 

Sozialversicherungserstattung:

Kleinstverdiener, die keine Steuer bezahlen, sollen auf ihre Sozialversicherungsbeiträge eine Gutschrift von 50 Prozent (maximal 400 €) erhalten. Eine ähnliche Regelung soll es auch für Selbstständige und Landwirte geben, deren Einkommen unter 11.000 Euro liegen. Pensionisten soll ebenfalls die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge (maximal 110 Euro) rückerstattet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

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